Neues EU-Gesetz: Ab 2024 viele Mikronährstoffe nur noch auf ärztliches Rezept erhältlich

Vom 01. Januar 2024 an dürfen bestimmte Nahrungsergänzungsmittel nur noch auf ärztliche Verordnung abgegeben werden. So fällt beispielsweise bioaktives Vitamin B6, im Fachjargon P5P (Pyridoxal-5-Phosphat) ab 2024 unter die Arzneimittelverordnung und ist dann nur noch mit ärztlichem Rezept erhältlich. Dasselbe gilt für die Serotoninvorstufe 5-Hydroxytryptophan, meist als 5-HTP bezeichnet.

Weshalb diese Änderung?

Im Gegensatz zu Psychopharmaka kommt es bei der Serotonin-Vorstufe 5-HTP, aus der der Körper das Wohlfühlhormon Serotonin herstellen kann, nicht zu einer Veränderung der biochemischen Stoffwechselvorgänge im Gehirn, was das Absetzen dieser Medikamente doch enorm erschweren kann.

Es scheint nicht erwünscht zu sein, dass Patienten auf diese i.d.R. unbedenkliche, nebenwirkungsarmen Weise aus ihrer Depression oder auch bei Schmerzsyndromen, Migräne, Schlafstörungen u.v.a.m. herausgeholfen werden kann.

Vitamin B6 in der biologisch aktiven Form (Pyridoxal-5-Phosphat oder kurz P5P, d.h. der Körper muss es nicht erst noch mit Hilfe von anderen Mikronährstoffen wie bspw. Magnesium in dessen biologisch aktive Form umwandeln) ist von dieser Verordnungspflicht genauso betroffen.
Für viele Stoffwechselvorgänge im menschlichen Organismus ist Vitamin B6 von enormer Wichtigkeit: Bildung des Glückhormons Serotonin, Kohlenhydrat-Verwertung, aber auch antientzündliche Eigenschaften und eine Schutzfunktion vor Arteriosklerose werden dem essentiellen Vitamin zugeschrieben. Zuckerkonsum und Verzehr von Weißmehlprodukten führen zu einer Verminderung des wichtigen Mikronährstoffs. Das bedeutet, viele Menschen könnten von einer Vitamin B6-Zufuhr profitieren.

Muss uns die EU vor wirksamen, ungefährlichen Heilmitteln schützen?

Hier sei dem geneigten Leser jedwede Schlussfolgerung selbst überlassen …

Dieser Beitrag wurde am 30. Dezember 2023 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 2 Kommentare

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